Glarner Tierhilfe Notfall
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Hilfe für Tiere

Verkehrsunfall mit einem Tier

Halten Sie sicher an, sichern Sie die Unfallstelle und rufen Sie die Polizei auf 117 an – auch wenn das Tier geflüchtet ist.

1. Unfallstelle sichern

  1. Warnblinker einschalten und das Fahrzeug sicher abstellen. Unfallstelle mit einem Pannendreieck absichern.
  2. Polizei auf 117 verständigen und den Standort möglichst genau beschreiben.
  3. Unfallstelle und Fluchtrichtung merken. Wenn gefahrlos möglich, Fotos machen und Zeugen notieren.
  4. Am sicheren Ort auf Polizei oder Wildhut warten. Den Unfallort nur nach Absprache verlassen.

2. Wildtiere: Abstand halten

Nähern Sie sich einem verletzten Wildtier nicht und versuchen Sie keine Behandlung. Flucht und Abwehr können seine Verletzungen verschlimmern. Die Polizei bietet die zuständigen Fachpersonen auf.

3. Haustiere: Hilfe abstimmen

Verletzte Haustiere können aus Angst beissen oder kratzen. Stimmen Sie Hilfe und einen allfälligen Transport zur Tierarztpraxis mit der Polizei ab. Versuchen Sie niemals, ein Tier selbst zu töten.

Auch kleine Tiere und geflüchtete Tiere brauchen Hilfe

Geben Sie der Polizei an, wohin das Tier geflüchtet ist. Es kann trotz Flucht schwer verletzt sein. Bringen Sie sich bei der Suche nicht selbst in Gefahr.

Stand der Kontaktinformationen: 05.11.2026.